| a) |
Note im Fach Mathematik der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2 (maximal 30 Punkte), für den Leistungskurs Mathematik zusätzlich 10 Punkte. |
| b) |
Die bestbewertete Note in den Fächern Physik oder Chemie oder Technik der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2 (maximal 30 Punkte), für den Leistungskurs in den Fächern Physik, Chemie oder Technik zusätzlich 10 Punkte. |
| c) |
Note im Fach Englisch der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1 (maximal 15 Punkte). |
| d) |
Note im Fach Deutsch der Hochschulzugangsberechtigung in Punkten (von 3 bis 15) mit dem Gewichtungsfaktor 1 (maximal 15 Punkte). |
| e) |
Eine erfolgreich abgeschlossene technische und fachspezifische Berufsausbildung nach einer von der Fakultät erstellten Liste einschlägiger Berufe (25 Punkte). |
| f) |
Ein Vorpraktikum von mindestens 13 Wochen im einschlägigen Berufsfeld (5 Punkte), sofern eine fachspezifische Berufsausbildung nach Buchstabe e) nicht vorliegt. |
| g) |
Teilnahme an einem von der Fakultät angebotenen Selbsttests über die Ausrichtung und Ziele des Studiengangs ( 10 Punkte). |