| Kaspar-Sickermann |
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SUR 100 WFHHSicherheit |
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| 01. Aug 08 | ||
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Kerntechnische Sicherheit:
Organisatorische Maßnahmen:
Strahlenschutz: |
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1. Kerntechnische Sicherheit |
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Regelplatten
Der Reaktor wurde von Hand durch zwei Regelplatten geregelt, die jede für sich imstande waren, den Reaktor abzuschalten. Als Absorber diente eine auf eine Blattfeder genietete Cadmiumplatte mit einem Hub von 25 cm. Der untere Teil der Blattfeder war über eine Trommel gespannt und mit dem Ende an ihr befestigt. Der Antrieb der Trommel erfolgte im Normalfall durch einen Gleichstrommotor über ein Untersetzungsgetriebe und eine elektromagnetische Kupplung. Die erste Regelplatte konnte erst ausgefahren werden, wenn die untere Kernhälfte angehoben und die Neutronenquelle an den Reaktor herangefahren war. Bei Schnellschluss des Reaktors öffnete sich die Kupplung, so dass die Regelplatte durch die gespannte Blattfeder nach oben in die Abschaltposition gedrückt wurde. Die Einfahrzeit einer Platte bei Schnellschluss betrug weniger als 0,5 s. |
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Teilung der Spaltzone
Die Kernhälfte unterhalb des durchgehenden Bestrahlungsrohres (Experimentierkanal) konnte zum Abschalten mit einem Teil des inneren Reflektors um 5 cm abgesenkt werden. Dies führte zum sicheren Abschalten des Reaktors. Bei Schnellschluss des Reaktors wurde die elektromagnetische Kupplung am Hubwerkantrieb gelöst. Die bewegliche Reaktorhälfte fiel durch ihr Eigengewicht nach unten. Die Fallzeit betrug weniger als 0,2 s. |
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Reaktivitätskoeffizient (Temperatur)
Der Reaktor ist kernphysikalisch so ausgelegt, dass die Reaktivität mit steigender Temperatur abnimmt. Bereits bei etwa 40° C wird der Reaktor selbst dann unterkritisch, wenn beide Regelplatten voll ausgefahren sind. |
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Grenzwertgeber
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Übersicht "Sicherheit"
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Verriegelungen
Durch ein Verriegelungssystem (teilweise bereits bei den Grenzwertgebern erklärt) wurde beim Reaktorbetrieb dafür gesorgt, dass bestimmte Bedingungen erst erfüllt sein mussten, ehe eine Leistungsänderung möglich war. War eine Bedingung nicht oder nicht mehr erfüllt, so konnte der Reaktor nicht kritisch gemacht werden. War er bereits in Betrieb, wurde der Reaktor, wenn die die einzelnen Verriegelungsschritte verbindende Wirkungslinie an irgendeiner Stelle unterbrochen war, zwangsläufig auf den davor liegenden Zustand zurückgeführt. Einzelne Verriegelungen, welche nur beim Anfahren sinnvoll waren, wurden im Zuge des Anfahrvorgangs automatisch aufgehoben. |
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2. Organisatorische Maßnahmen |
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Personelle Organisation
Betreiber des Reaktors war die Fachhochschule Hamburg (heute Hochschule für angewandte Wissenschaften), vertreten durch den jeweiligen Präsidenten und die Vizepräsidenten. Der verantwortliche Reaktorleiter, der Strahlenschutzbeauftragte und deren jeweilige Vertreter (auch in Personalunion) wurden vom Fachbereichsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (z.B. Fachkundenachweis) bestimmt. Als Reaktorfahrer waren nur Personen zugelassen und der Aufsichtsbehörde namentlich gemeldet, die Bedienstete der Fachhochschule Hamburg waren, ihre Fachkunde nachgewiesen hatten und im Betrieb des SUR 100 ausgebildet waren. Der jeweils gültige namentliche Organisationsplan wurde den zuständigen Aufsichtsbehörden mitgeteilt. Der Reaktor durfte nur betrieben werden, wenn mindestens zwei Personen anwesend waren, von denen eine als Reaktorfahrer zugelassen war. Die andere Person musste vor Betriebsbeginn in die Notabschaltung eingewiesen werden. Unter Aufsicht eines Reaktorfahrers und mit Zustimmung des Laborleiters durften auch andere Personen den Reaktor fahren, z.B. zu Informations- bzw. Ausbildungszwecken. Gerade hierfür war der Reaktor gebaut. |
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Wiederkehrende Prüfungen
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Übersicht "Sicherheit"
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Buchführung
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Übersicht "Sicherheit"
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Messungen der Strahlendosis
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Raumüberwachung
Die gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit gegen Einwirkung Dritter haben zu besonderen Maßnahmen zum Schutz und zur Überwachung des Reaktorraums geführt, die an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden. |
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3. Strahlenschutz |
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Kontrollbereich
Der Reaktorraum war während des Reaktorbetriebes Kontrollbereich. Es galten die Zugangsregeln der Strahlenschutzverordnung. Der Aufenthalt war nur bei Anwesenheit einer der im Organisationsplan ausgewiesenen Personen erlaubt. |
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Ortsdosisleistung
Der Höchstwert der Ortsdosisleistung aus Neutronen- und Gammastrahlung unmittelbar seitlich an der Reaktoraußenseite betrug bei Nennleistung 45 µSv h-1. Dieser Wert erhöhte sich kurzzeitig, wenn die Leistung unbeabsichtigt oder beabsichtigt (z.B. um das Abschalten des Reaktors zu provozieren) über die Vorwarnung des logarithmischen Kanals hinweg bis zum Abschalt-Grenzwert anstieg. |
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SUR 100
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Schnittbild
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Chronik
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Sicherheit |
Abbruch
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Erinnerungen
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