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Der Studienreformausschuss leitet seine Existenz aus §10 Absatz 3 der Fakultätsordnung der Fakultät Technik und Informatik
der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg vom 7. Oktober 2005 (zuletzt geändert am 21. Dezember 2006) ab.
Wortlaut: § 10 Ausschüsse (3) Der Fakultätsrat kann Prüfungsausschüsse, Studienreformausschüsse und
Auslandsbeauftragte einsetzen.
Danach hat der Fakultätsrat für die Bachelor- und Master-Studiengänge des Departments Maschinenbau und Produktion
einen gemeinsamen Studienreformausschuss eingerichtet. Der Ausschuss hat 7 Mitglieder, wobei 4 aus der Gruppe der Professoren,
2 aus der Gruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeiter und 1 aus der Gruppe der Studierenden stammt. Jedes Mitglied hat
1 Stellvertreter mit Ausnahme der Studierenden, die 2 Stellvertreter stellen können. Veränderungen der Mitgliedschaft
sind dem Fakultätsrat zur Genehmigung vorzulegen.
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